Kanton

Der Kanton Bern erteilt die Bewilligung für die Plätze der Kita Himugüegeli. Die Mindestanforderungen des Kantons müssen entsprechend eingehalten werden (Ausbildungsstandard des betreuenden Personals, Betreuungsschlüssel etc.). Die Grundlagen sind im kantonalen Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (SHG) vom 11. Juni 2001 sowie in der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) vom 4. Mai 2005 geregelt. Die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion entscheidet, wie viele Betreuungsstunden die Stadt Bern insgesamt über einen kantonalen Lastenausgleich abrechnen kann. Die anfallenden Kosten werden anschliessend zwischen dem Kanton und der Gesamtheit der Gemeinden im Kanton Bern geteilt.