Bund

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein auf 8 Jahre befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.

Das Bundesgesetz geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Jacqueline Fehr vom 22. März 2000 zurück, in der diese angesichts des allgemein anerkannten Mangels an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten vom Bund die Durchführung eines Impulsprogramms zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder forderte.

Die Kita Himugüegeli konnte direkt von diesem Gesetz profitieren, da die Stadt Bern dadurch 10 Betreuungsplätze finanzieren konnte.